Für Betriebe & Unternehmen

Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe

Wer Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder anerkannte Blindenwerkstätten vergibt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil der Werkstatt-Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Der entscheidende Punkt:

Nach § 223 SGB IX können Arbeitgeber 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags anrechnen. Gemeint ist also nicht pauschal die Hälfte des gesamten Rechnungsbetrags, sondern die Hälfte des bestätigten Arbeitsleistungsanteils nach Abzug der Materialkosten.

Welche Aufträge können berücksichtigt werden?

Die gesetzliche Regelung gilt für Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Über § 226 SGB IX wird diese Regelung auch auf anerkannte Blindenwerkstätten angewendet.

Die Werkstatt bestätigt auf der Rechnung, ob die Voraussetzungen für die Anrechnung vorliegen und welcher Arbeitsleistungsanteil zugrunde gelegt wird.

Frist für die Anrechnung

Der Auftrag muss grundsätzlich in dem Jahr ausgeführt werden, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, und vom Auftraggeber spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt werden.

Was steht auf der Rechnung?

Bei geeigneten Werkstattaufträgen wird der anrechenbare Arbeitsleistungsanteil gesondert ausgewiesen beziehungsweise bestätigt. Für die Buchhaltung ist deshalb nicht nur der Gesamtbetrag der Rechnung wichtig, sondern insbesondere der bestätigte Werkstatt-Arbeitsleistungsanteil.

B-Artikel und Zusatzwaren im Shop

In unserem Shop kennzeichnen wir die von uns als Blindenware geführten Werkstattartikel mit der ursprünglichen B-Artikelnummer. Zusatzwaren mit Z-Artikelnummer werden getrennt dargestellt. Maßgeblich für eine tatsächliche Anrechnung bleiben jedoch immer die gesetzlichen Voraussetzungen und die Angaben auf der jeweiligen Rechnung.

Amtliche Grundlagen

§ 223 SGB IX – Anrechnung von Aufträgen
§ 226 SGB IX – Blindenwerkstätten

Ausgleichsabgabe für Betriebe → Übersicht für Betriebe Produkte ansehen

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